Halter eines Kraftfahrzeuges
- Halter eines Kraftfahrzeuges
Kraftfahrzeughalter; diejenige natürliche oder juristische Person oder Gesellschaft, die für eigene Rechnung ein Kraftfahrzeug in Gebrauch hat und Verfügungsgewalt darüber besitzt (nicht notwendig der Eigentümer). H.e.K. ist u.a. verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Er unterliegt einer besonderen, als ⇡ Gefährdungshaftung ausgestalteten ⇡ Kraftfahrzeughaftung.
Lexikon der Economics.
2013.
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Kraftfahrtversicherung — Kraftverkehrsversicherung, Kraftfahrzeugversicherung, Autoversicherung. I. Allgemeines:1. Geltungsbereich: Versicherungsschutz für die aus der Gefahr durch Gebrauch eines Kraftfahrzeugs (Kfz) oder Anhängers entstehenden Schäden nach § 1 KfzPflVV; … Lexikon der Economics
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Mittelbare Täterschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Täter einer Straftat ist nach § 25 Abs. 1 1. Alt. StGB, wer die Straftat selbst begeht. In § 25 Abs. 1 2. Alt StGB ist… … Deutsch Wikipedia
Mittelbarer Täter — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Täter einer Straftat ist nach § 25 Abs. 1 1. Alt. StGB, wer die Straftat selbst begeht. In § 25 Abs. 1 2. Alt StGB ist… … Deutsch Wikipedia
Mittäter — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Täter einer Straftat ist nach § 25 Abs. 1 1. Alt. StGB, wer die Straftat selbst begeht. In § 25 Abs. 1 2. Alt StGB ist… … Deutsch Wikipedia
Mittäterschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Täter einer Straftat ist nach § 25 Abs. 1 1. Alt. StGB, wer die Straftat selbst begeht. In § 25 Abs. 1 2. Alt StGB ist… … Deutsch Wikipedia
Nebentäter — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Täter einer Straftat ist nach § 25 Abs. 1 1. Alt. StGB, wer die Straftat selbst begeht. In § 25 Abs. 1 2. Alt StGB ist… … Deutsch Wikipedia